Endlich der eigene Chef sein! Ein Traum für viele Angestellte, doch nicht jeder wagt den Schritt in die Selbstständigkeit. Gerade die Anfangsphase schreckt viele, denn ohne regelmäßige Aufträge kann daraus schnell eine finanzielle Durststrecke werden.
Um euch davor zu bewahren, gibt es in Deutschland zahlreiche Förderungen für frischgebackene Unternehmer. An dieser Stelle wollen wir euch den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit näher vorstellen. Wie hoch ist die Förderung, welche Voraussetzungen müsst ihr dafür erfüllen und wie beantragt ihr den Zuschuss eigentlich?
Bitte beachtet, dass wir in diesem Artikel Informationen zusammenstellen, jedoch keine Rechtsberatung anbieten können und dürfen.
Was genau ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Er richtet sich an Gründer, die gerade aus ihrem alten Job ausgeschieden sind und jetzt Arbeitslosengeld I beziehen.
Bezieht ihr Grundsicherung bzw. Arbeitslosengeld II, dann ist das Einstiegsgeld für euch das richtige. Unabhängig davon, ob ihr Arbeitslosengeld bezieht oder nicht, kann es sich für euch auch lohnen, einen KfW-Gründerkredit zu beantragen.
In dieser Situation dürft ihr nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten und maximal 165 Euro im Monat verdienen. Ansonsten wird euer Arbeitslosengeld gekürzt. An eine Unternehmensgründung ist zu diesen Bedingungen eigentlich nicht zu denken – aber:
Die Lösung dafür heißt Gründungszuschuss. Diesen könnt ihr anstelle des Arbeitslosengeldes beantragen und sofort damit loslegen, in Vollzeit zu arbeiten. Genial, oder?
Hier die wichtigsten Eckdaten im Überblick:
- Wie hoch ist der Gründungszuschuss? Es gilt die Formel: euer aktuelles Arbeitslosengeld + 300 Euro. Diesen Betrag überweist euch die Arbeitsagentur monatlich auf euer Konto.
- Wie lange bekommt ihr den Gründungszuschuss? Ihr erhaltet den Gründungszuschuss zunächst 6 Monate lang. Danach könnt ihr eine Verlängerung für weitere 9 Monate beantragen. Für diesen Zeitraum bekommt ihr allerdings nur noch 300 Euro pro Monat.
Anders als beim Arbeitslosengeld übernimmt die Arbeitsagentur nicht eure Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Die müsst ihr selbst bezahlen, da ihr vor dem Gesetz bereits als hauptberufliche Unternehmer geltet.
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Welche Voraussetzungen müsst ihr für den Gründungszuschuss erfüllen?
Der Gründungszuschuss ist für Personen gedacht, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen. Dazu müsst ihr diese Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr müsst Anspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld haben. Ist das nicht der Fall, könnt ihr auch keinen Zuschuss beantragen.
- Ihr müsst jede Woche mindestens 15 Stunden mit eurer selbstständigen Tätigkeit beschäftigt sein. Darunter fällt nicht nur die Zeit, die ihr direkt für eure Kunden arbeitet. Dazu zählen auch organisatorische Dinge wie Buchhaltung und Kundenakquise.
- Ihr müsst nachweisen, dass ihr euch gut auf eure Selbstständigkeit vorbereitet habt. Dafür müsst ihr der Agentur für Arbeit einen Businessplan vorlegen sowie eine fachkundige Stellungnahme. Wie genau das funktioniert, erklären wir euch in den folgenden Absätzen.
Wie beantragt ihr einen Gründungszuschuss?
Euer erster Stopp auf dem Weg zum Gründungszuschuss ist die für euch zuständige Arbeitsagentur. Sagt eurem Berater, dass ihr euch selbstständig machen und dafür einen Gründungszuschuss beantragen wollt. Euer Berater überprüft dann, ob ihr alle Voraussetzungen erfüllt und ob eine Selbstständigkeit bei der aktuellen Arbeitsmarktlage Sinn macht. Falls ja, gibt er euch die nötigen Formulare mit und ihr könnt damit beginnen, euren Antrag auszufüllen.
WICHTIG: Ihr müsst euren Gründungszuschuss beantragen, BEVOR ihr eure selbstständige Tätigkeit aufnehmt. Ansonsten verfällt euer Anspruch.
Keine Angst vor dem Businessplan
Nun geht’s richtig los: Ein Businessplan will erstellt werden. Darauf haben viele Gründer in etwa so viel Lust wie auf einen Besuch beim Zahnarzt. Doch seht es positiv: Ihr schreibt euren Businessplan nicht für die Arbeitsagentur, sondern in erster Linie für euch selbst.
Denn ein Businessplan bietet eine gute Gelegenheit, euch einige grundsätzliche Gedanken zu eurer Geschäftsidee zu machen. Was genau ist eure Ware oder eure Dienstleistung? Wie bringt ihr sie an den Mann oder die Frau? Und was macht eigentlich eure Konkurrenz?
Nächster Schritt: Eine fachkundige Stellungnahme einholen
Eine fachkundige Stellungnahme bekommt ihr zum Beispiel bei einer Industrie- oder Handelskammer, einem Fachverband oder einer Bank oder Sparkasse. Welche Stelle genau für euren angestrebten Beruf zuständig ist, könnt ihr bei eurem Berater von der Arbeitsagentur erfragen.
Die Experten der fachkundigen Stelle gehen mit euch eure Unterlagen durch. Dabei achten sie besonders auf euer Fachwissen, eure Branchenkenntnisse und ob eure Finanzierung realistisch ist. Schwächen in eurem Businessplan bügeln sie gemeinsam mit euch aus.
Am Ende gibt die fachkundige Stelle eine Einschätzung ab, ob euer Unternehmen ihrer Ansicht nach eine Zukunft hat. Ist das der Fall, bekommt ihr von ihnen die heiß ersehnte fachkundige Stellungnahme. Damit geht es zurück zur Arbeitsagentur und beantragt euren Gründungszuschuss.
Antrag bewilligt: ja oder nein?
Bis die Arbeitsagentur euren Antrag bearbeitet hat, können einige Wochen vergehen – meist dauert es aber nicht länger als drei. Ist euer Antrag dann bewilligt, heißt es: ran an die Arbeit und eigenes Geld verdienen.
Hat die Arbeitsagentur euren Antrag abgelehnt, könnt ihr innerhalb eines Monats Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. In diesem Fall solltet ihr einen Experten zurate ziehen, der euch beim Schreiben der Einspruchserklärung hilft. So habt ihr wesentlich bessere Chancen, dass ihr mit eurem Widerspruch durchkommt.
Das extra bisschen Sicherheit: die freiwillige Arbeitslosenversicherung
Auch wenn eure Geschäftsidee grandios und euer Businessplan absolut wasserdicht ist, kann es trotzdem sein, dass euch nach der Gründungsphase zeitweise die Kunden ausbleiben. Für diese Durststrecken könnt ihr euch mit dem sogenannten “Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag” absichern. So bezeichnet die Arbeitsagentur die freiwillige Arbeitslosenversicherung.
In den ersten zwei Jahren zahlt ihr dafür einen monatlichen Beitrag von 38,94 Euro, wenn ihr in den ehemaligen westdeutschen Bundesländern wohnt – im ehemaligen Ostdeutschland sind es 35,88 Euro (Stand 2019). Nach zwei Jahren erhöhen sich diese Beträge auf monatlich 77,88 Euro für Ost und West.
Sollte euch also auf absehbare Zeit die Arbeit ausgehen, könnt ihr euch jederzeit bei der Arbeitsagentur als arbeitslos melden und euer volles Arbeitslosengeld beziehen.
Auf einen Blick: Das Wichtigste zum Gründungszuschuss
- Der Gründungszuschuss ist für Personen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen.
- Ihr müsst Anspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld I haben, um für den Zuschuss infrage zu kommen.
- Die Höhe des Zuschusses wird nach folgender Formel berechnet: Höhe des erhaltenen Arbeitslosengeld I + 300 Euro.
- Ihr müsst euren Antrag stellen, bevor ihr eure selbstständige Tätigkeit aufnehmt. Ansonsten verfällt euer Anspruch.
- Für euren Antrag benötigt ihr einen Businessplan und das Gutachten einer fachkundigen Stelle.