Seit dem 1. Juli 2021 gelten innerhalb der EU neue Regeln für die Mehrwertsteuer im Onlinehandel. Damit möchte die Europäischen Union vor allem den Handel zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten einfacher gestalten.
Einige der wichtigsten Aspekte, die sich mit der neuen Mehrwertsteuerregelung geändert haben, wie sich diese auf euch auswirken können und wie Jimdo darauf reagiert, lest ihr im folgenden Artikel.
Hinweis: Bitte beachtet, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt. Solltet ihr Fragen oder Unsicherheiten zu rechtlichen Themen haben, empfehlen wir, einen Rechtsexperten zu kontaktieren.
Die neuen EU-Regeln für Mehrwertsteuer im Überblick
Die neuen Regeln sind am 1. Juli 2021 in Kraft getreten und sind Teil des “Mehrwertsteuer-Pakets für den elektronischen Handel”. Dieses Maßnahmenpaket wurde in seinen Grundzügen bereits 2017 beschlossen und über die Jahre Schritt für Schritt ausgerollt. Die Idee dahinter: Die EU möchte den grenzübergreifenden Onlinehandel vereinfachen und Mehrwertsteuerbetrug bekämpfen. Daher gibt es nun eine EU-weite einheitliche Regelung, wann ihr welchen MwSt.-Satz erheben müsst.
Ganz allgemein gesagt, ändert sich bei Inlandsverkäufen nichts. Bei Verkäufen ins Ausland sieht es jedoch anders aus. Hier hat die EU einen Schwellenwert von 10.000 Euro Jahresumsatz mit Verkäufen ins EU-Ausland eingeführt. Dieser bezieht sich nur auf Verkäufe an Privatpersonen (B2C). Je nachdem, ob ihr mit eurem Umsatz über oder unter diesem Schwellenwert liegt, können für euch unterschiedliche Regeln gelten.
Das Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel hat keine Auswirkungen auf die Kleinunternehmerregelung. Händler*innen, die diese Regelung in Anspruch nehmen, brauchen auch weiterhin keine Mehrwertsteuer von ihren Kund*innen zu erheben oder auszuweisen.
Hinweis: Das Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel erhält eine ganze Reihe verschiedener Maßnahmen. Wir konzentrieren uns im Folgenden aber auf einen der Hauptaspekte: den grenzüberschreitenden Onlinehandel mit dem EU-Ausland und den Verkauf an Endverbraucher (B2C).
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Mehrwertsteuer bei weniger als 10.000 Euro Jahresumsatz
Händler*innen, die in ihrem Onlineshop weniger als 10.000 Euro pro Jahr mit Verkäufen an Privatpersonen im EU-Ausland umsetzen, können weiterhin die Mehrwertsteuersätze erheben, die in ihrem Land für das jeweilige Produkt gelten. Ein Beispiel:
Nehmen wir an, ein Händler verkauft Strickwaren über seinen Onlineshop mit Sitz in Deutschland. Kauft ein Kunde mit Lieferadresse in den Niederlanden etwas bei ihm, zahlt dieser den deutschen Mehrwertsteuersatz von 19 % – und dass, obwohl in den Niederlanden 21 % fällig werden. Diese 19 % Mehrwertsteuer gibt der Händler dann wie gewohnt beim zuständigen Finanzamt an.
Mehrwertsteuer bei mehr als 10.000 Euro Jahresumsatz
Bei mehr als 10.000 Euro Jahresumsatz mit Verkäufen ins EU-Ausland gilt seit 1. Juli das neue Verfahren: Wie bereits erwähnt, ändert sich bei Inlandsverkäufen nichts. Onlinehändler*innen können einfach weiterhin die in ihrem Land gültige Mehrwertsteuer erheben. Kaufen allerdings Kund*innen aus dem EU-Ausland etwas bei ihnen, dann erheben sie den Mehrwertsteuersatz, der im Land der Käufer*innen für das jeweilige Produkt gilt.
Zurück zu unserem erdachten Beispiel. Bei unserem Kunden aus den Niederlanden erhebt der Händler nun nicht mehr 19 % Mehrwertsteuer, sondern die in den Niederlanden üblichen 21 %. Dies meldet er dann über das One-Stop-Shop (OSS) Verfahren an das Bundeszentralamt für Steuern. Mehr zu diesem Onlineportal lest ihr weiter unten.
Auf der Website der Europäischen Union findet ihr eine Übersicht mit allen in der EU gültigen Mehrwertsteuersätzen.
Tipp: Für Händler*innen, die den Großteil ihrer Waren in ein EU-Land mit höheren Mehrwertsteuersätzen verkaufen, empfiehlt es sich, diese Differenz in ihre Preise einzukalkulieren.
Muss ich die passende Mehrwertsteuer angeben?
Laut unserer Ansicht ist es nicht notwendig, dass man in seinem Shop die jeweils gültigen Mehrwertsteuersätze anzeigen muss. Es genügt, wenn man bei seinen Preisen den Zusatz “inklusive Mehrwertsteuer” angibt. Viele andere große Onlineshop-Portale haben dieses Vorgehen mittlerweile übernommen.
Bei Rechnungen gelten andere Regelungen, die von einer Reihe verschiedener Faktoren abhängen. Ob man die Mehrwertsteuersteuersätze auf seinen Rechnungen angeben muss, erfragt man am besten beim Rechtsexperten seines Vertrauens.
Was ist der One-Stop-Shop (OSS)?
Der One-Stop-Shop ist ein Onlineverfahren der EU, das in Deutschland über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) läuft. Dort gibt man einmal pro Quartal seine Umsätze sowie die dazugehörigen Mehrwertsteuerbeträge und -sätze an.
Zurück zu unserem Beispiel von zuvor: Hat man von einem Kunden aus den Niederlanden beispielsweise die niederländische Mehrwertsteuer in Höhe von 21 % erhoben, gibt man das hier an. Alle MwSt.-Beträge werden dann gesammelt an das Bundeszentralamt für Steuern gezahlt.
Bei einem Jahresumsatz von mehr als 10.000 Euro mit Verkäufen ins EU-Ausland ist die Nutzung des OSS verpflichtend. Ist der Umsatz niedriger, kann man sich aber dennoch registrieren und von seinen Kund*innen die bei ihnen gültige Mehrwertsteuer erheben.
Ab dem 1. April 2021 konnten Händler*innen sich über das Online-Portal des BZSt für den OSS registrieren. Der späteste Anmeldezeitpunkt war der 30. Juni 2021, also ein Tag vor Inkrafttreten des neuen Verfahrens. War man bereits beim Vorgängerverfahren Mini-One-Stop-Shop (MOSS) angemeldet, brauchte man nichts weiter zu tun. Die Daten wurden automatisch übernommen.
Welche Mehrwertsteuer wird bei Kund*innen aus dem Nicht-EU-Ausland fällig?
Ob und wie viel Mehrwertsteuer Onlinehändler*innen erheben müssen, kommt ganz auf die Gesetzgebung des jeweiligen Landes und auf das Produkt an. Wir empfehlen daher, dieses Thema mit einem Steuerexperten abzuklären.
Eine erste Orientierung findet ihr in dieser aktuellen Mehrwertsteuertabelle.
Was hat sich in meinem Jimdo Onlineshop geändert?
Vor dem 1. Juli haben wir die manuelle Eingabe der Mehrwertsteuer entfernt. Stattdessen steht bei euren Preisen immer der Zusatz “inkl. MwSt.” – egal welchen Mehrwertsteuersatz ihr am Ende abführen müsst. Das gilt sowohl im Shop selbst als auch an der Kasse. Das bedeutet auch, dass beim Dateiexport eurer Bestellungen die Mehrwertsteuer nicht mehr separat in der Tabelle ausgewiesen wird.
Nehmt ihr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, gibt es keine Änderung für euch. Es wird weiterhin keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Dadurch wird es für euch auch leichter, verschiedene Produkte zu unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen in eurem Shop zu verkaufen. Aus Gesprächen wissen wir, dass das für euch oft ein großes Thema ist.
Falls ihr Bedenken habt, keine genauen Mehrwertsteuersätze mehr in eurem Shop anzugeben, dann seid unbesorgt. Viele große und kleine Onlineshops haben bereits auf dasselbe oder ein ähnliches System umgestellt. Auch sie nutzen nur noch “inkl. Mehrwertsteuer” oder eine entsprechende Formulierung. Für eure Kund*innen ist der fehlende Steuersatz also kein ungewohnter Anblick mehr.
Müsst ihr etwas tun?
Wir haben euren Shop für euch umgestellt, all eure Preise blieben unangetastet. Daher solltet ihr überprüfen, ob ihr in euren Preisen die Mehrwertsteuer einkalkuliert habt. Müsst ihr keine Mehrwertsteuer ausweisen, weil ihr Kleinunternehmer seid, könnt ihr die Kleinunternehmerregelung in eurem Shop aktivieren. Dann werden eure Preise ohne den Zusatz „inkl. MwSt.“ angezeigt. Zudem erscheint ein Hinweis, dass ihr die Regelung in Anspruch nehmt und keine Mehrwertsteuer angeben müsst. So vermeidet ihr Missverständnisse.
Ebenso solltet ihr nachsehen, ob ihr den Schwellenwert von 10.000 Euro überschreitet und die neue Mehrwertsteuer-Regelung für euch gilt. Sollte das der Fall sein, könnte eine Registrierung beim OSS für euch verpflichtend sein. Wie ihr die Mehrwertsteuer auf euren Rechnungen angebt, ist euch überlassen.
Hinweis: Betreibt ihr einen Creator-Shop mit Sitz in einem Land außerhalb der EU, dann ändert sich für euch aus technischer Sicht nichts. Die Mehrwertsteuer-Funktionen bleiben gleich und ihr könnt die Steuer wie gewohnt ausweisen.
Weiterführende Informationen
- Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel bei der EU-Kommission
- One-Stop-Shop beim Bundeszentralamt für Steuern