Nicht jeder Selbstständige, der nun mit seinem Unternehmen große Erfolge feiert, hatte zuvor die schillerndste Arbeitsbiografie. Für so manchen war es harte Arbeit, überhaupt Arbeit zu finden. Doch wie gelingt nun der Übergang als Arbeitssuchender in eine Selbstständigkeit – ohne eigene Rücklagen zu haben? Aus diesem Grund stellen wir euch nun eine Förderung für all jene vor, die Arbeitslosengeld II beziehen: das Einstiegsgeld.
Bitte beachtet, dass wir in diesem Artikel Informationen zusammenstellen, jedoch keine Rechtsberatung anbieten können und dürfen.
Was ist Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit und wirklich perfekt für alle, die einen neuen Job anfangen oder sich selbstständig machen wollen. Es ist für Bezieher von Arbeitslosengeld II gedacht – im Alltag oft als Hartz IV bezeichnet. Daher stellt ihr den Antrag auf Einstiegsgeld beim Jobcenter. Förderberechtigt ist grundsätzliche jeder, der für ALG II qualifiziert ist. Trotzdem gilt: Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung, ein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung besteht nicht. Die rechtliche Grundlage findet ihr im § 16b SGB II.
Ob ihr eine Anstellung oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollt, spielt für das Einstiegsgeld übrigens keine Rolle. Ausschlaggebend ist nur, dass ihr die Arbeit mindestens 15 Stunden pro Woche hauptberuflich ausübt. Dazu müsst ihr noch nicht einmal Gründer sein. Ihr seid ebenfalls förderberechtigt, wenn ihr aus eurer nebenberuflichen Selbstständigkeit einen Vollzeitjob machen wollt.
Übrigens: Bezieht ihr gerade Arbeitslosengeld I (ALG I) könnt ihr anstatt des Einstiegsgelds den Gründungszuschuss beantragen. Unabhängig davon, ob ihr staatliche Hilfen bezieht, kann es sich auch lohnen, einen KfW-Gründerkredit zu beantragen.
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Wie wird die Höhe des Einstiegsgelds berechnet?
Das Einstiegsgeld bekommt ihr zusätzlich zu eurer monatlichen Regelleistung. Es ist also ein zusätzlicher Boost für die Verwirklichung eurer Idee.
Die Höhe des Einstiegsgeldes wird auf zwei verschiedene Arten berechnet: entweder auf den Einzelfall bezogen oder pauschal.
Einzelfallbezogene Bemessung
Wie der Name schon sagt, sieht sich euer Berater bei der einzelfallbezogenen Bemessung euren Fall genau im Detail an. Dabei legt er zuerst einen Grundbetrag fest, möglich sind bis zu 50 Prozent eurer monatlichen Regelleistung.
Dazu kommen mehrere Ergänzungsbeiträge. Die bekommt ihr in folgenden Fällen:
- Wenn ihr seit mindestens zwei Jahren arbeitslos seid.
- Wenn ihr seit mindestens sechs Monaten arbeitslos seid und bestimmte persönliche Gründe vorliegen, die euch an der Aufnahme einer Arbeit hindern.
Trifft einer dieser Punkte zu, wird euer Einstiegsgeld um 20 Prozent des Regelsatzes aufgestockt.
Zudem berücksichtigt die Arbeitsagentur die Größe eurer Bedarfsgemeinschaft. Für jedes leistungsberechtigte Mitglied in eurem Haushalt steigt euer Einstiegsgeld um weitere 10 Prozent des Regelsatzes.
Highlight: Insgesamt darf euer Einstiegsgeld nicht die Höhe eurer Regelleistung überschreiten. Ist dieser Grenze erreicht, gibt es keine weiteren Ergänzungsbeträge.
Pauschalierte Bemessung
Manchmal kann der Berater auch eine Pauschale für das Einstiegsgeld festlegen. Dies ist oft der Fall bei Personen, die bei der Arbeitsagentur als schwer vermittelbar gelten. Gemeint sind zum Beispiel ältere Personen, Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Alleinerziehende. Gehört ihr zu einer dieser Gruppen beträgt die Höhe eures Einstiegsgeldes bis zu 75 Prozent der Regelleistung.
Wie lange wird Einstiegsgeld gezahlt?
Ihr erhaltet es maximal 24 Monate lang, über eine Verlängerung wird für gewöhnlich alle sechs Monate entschieden.
Wird Einstiegsgeld angerechnet?
Für das Einstiegsgeld gelten dieselben Freibeträge wie beim Arbeitslosengeld II. Zudem braucht ihr euer Einstiegsgeld nicht zu versteuern und seid weiterhin über die Arbeitsagentur kranken-, pflege und rentenversichert. Denn auch wenn ihr bereits arbeitet, geltet ihr für den Gesetzgeber immer noch als arbeitslos und habt Anrecht auf dieselben Leistungen.
So beantragt ihr das Einstiegsgeld
Bevor die Arbeitsagentur euer Einstiegsgeld bewilligt, sieht sich euer Berater die Tragfähigkeit eurer Geschäftsidee näher an und bewertet eure persönliche Eignung zum Unternehmer.
Ihr müsst euer Einstiegsgeld beantragen, BEVOR ihr eure selbstständige Tätigkeit aufnehmt. Ansonsten verfällt euer Anspruch.
Ein wichtiger erster Schritt ist euer Businessplan. Er hilft in erster Linie euch – und der Berater eures Vertrauens bei der Arbeitsagentur kann mit euch zusammen anhand dessen die Stärken und Schwächen eurer Idee herausarbeiten.
Um die Tragfähigkeit eures Unternehmens einzuschätzen, überprüft euer Berater vor allem:
- die Konkurrenzfähigkeit eurer Idee
- ob ihr das nötige Kapital in der Tasche habt
- ob ihr alle Zulassungsvoraussetzungen für eure angestrebte Tätigkeit erfüllt
- eure Gewinn- und Erfolgschancen
Kennt sich euer Berater in eurem Fachbereich nicht gut genug aus, kann er auch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle von euch einfordern. Abhängig von eurer angestrebten Tätigkeit ist das beispielsweise ein Fachverband, eine Handwerkskammer oder ein Gründerzentrum. Fragt am besten euren Berater, welche Stelle für euch infrage kommt.
Bei der Einschätzung eurer persönlichen Eignung ist besonders wichtig:
- eure Ausbildung und Berufserfahrung
- eure bisherige berufliche Laufbahn
- euer Branchenwissen
- eure unternehmerischen Kenntnisse
- ob euer familiäres Umfeld euch unterstützt
Ein Großteil, der für diese Punkte benötigten Infos, deckt ihr bereits mit eurem Businessplan ab. Legt eurem Antrag aber auch sämtliche Unterlagen bei, die für eure angestrebte Tätigkeit relevant sein könnten – beispielsweise Gewerbeanmeldung, Zulassungsbescheinigung und Ähnliches.
Habt ihr all das beisammen, steht eurem Antrag auf Einstiegsgeld nichts mehr im Weg.
Auf einen Blick: Das Wichtigste zum Einstiegsgeld
- Das Einstiegsgeld richtet sich an Empfänger von Arbeitslosengeld II, die sich selbstständig machen oder als Angestellter arbeiten wollen.
- Es wird als Bonus zur normalen Regelleistung gezahlt.
- Einzelfallberechnung: Grundbetrag und Ergänzungsbeträge. Die maximale Höhe entspricht der monatlichen Regelleistung.
- Pauschalierte Berechnung: maximal 75 % der Regelleistung.
- Das Einstiegsgeld wird bis zu 24 Monate gezahlt und im Regelfall alle sechs Monate verlängert.
- Ihr müsst euren Antrag stellen, bevor ihr eure selbstständige Tätigkeit aufnehmt. Ansonsten verfällt euer Anspruch.
- Für euren Antrag benötigt ihr einen Businessplan und in bestimmten Fällen das Gutachten einer fachkundigen Stelle.
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